Oft werde ich gefragt: „Was ist eigentlich der Unterschied
zwischen einem/r Podologen/in und einem/r Fußpfleger/in?"
Daher denke, ich dass hier Bedarf an Aufklärung besteht.
Die Ausbildung zum Podologen/in wurde 2002 mit dem Podologengesetz geregelt. Sie
umfasst die 2jährige Ausbildung in Praxis und Theorie, welche mit einem
Staatsexamen abschließt. Der Beruf des/r Podologen/in gehört zu den
medizinischen Heilberufen und ist im Vorfeld des Arztes angesiedelt.
Nur mit einer staatlichen Erlaubnisurkunde darf man sich so nennen!
Die praktische und theoretische Weiterbildung ist für den Podologen überaus
wichtig und gesetzlich vorgeschrieben. Als anerkannter medizinischer Fachberuf
sind Podologen Partner der Ärzte bei der Behandlung von Fußproblemen.
Fachkompetent ausgebildete Podologen sollen z.B. bei der sachgerechten
Versorgung des diabetischen Fußes helfen. So wurde folgerichtig die podologische
Behandlung am diabetischen Fuß Kassenleistung, (d.h. Behandlung auf Rezept) und
der Podologe der Leistungserbringer.
Die Ausbildung zum Fußpfleger/in, die in der Regel zwischen 3 Tagen und 6
Monaten schwankt, darf nur Fußpflege genannt werden. Sie umfasst die Ausübung
der pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß und kann frei
ausgeübt werden, d.h. sie ist erlaubnisfrei. Für die kompetente Mitarbeit am Fuß
des Diabetikers reicht dies nicht aus, es sind die Kenntnisse des Podologen
erforderlich.