Podologie Krämer, Braunschweig

Podologie - Fußpflege

 

Oft werde ich gefragt: „Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem/r Podologen/in und einem/r Fußpfleger/in?"

Daher denke, ich dass hier Bedarf an Aufklärung besteht.

Die Ausbildung zum Podologen/in wurde 2002 mit dem Podologengesetz geregelt. Sie umfasst die 2jährige Ausbildung in Praxis und Theorie, welche mit einem Staatsexamen abschließt. Der Beruf des/r Podologen/in gehört zu den medizinischen Heilberufen und ist im Vorfeld des Arztes angesiedelt.
Nur mit einer staatlichen Erlaubnisurkunde darf man sich so nennen!
Die praktische und theoretische Weiterbildung ist für den Podologen überaus wichtig und gesetzlich vorgeschrieben. Als anerkannter medizinischer Fachberuf sind Podologen Partner der Ärzte bei der Behandlung von Fußproblemen. Fachkompetent ausgebildete Podologen sollen z.B. bei der sachgerechten Versorgung des diabetischen Fußes helfen. So wurde folgerichtig die podologische Behandlung am diabetischen Fuß Kassenleistung, (d.h. Behandlung auf Rezept) und der Podologe der Leistungserbringer.

Die Ausbildung zum Fußpfleger/in, die in der Regel zwischen 3 Tagen und 6 Monaten schwankt, darf nur Fußpflege genannt werden. Sie umfasst die Ausübung der pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß und kann frei ausgeübt werden, d.h. sie ist erlaubnisfrei. Für die kompetente Mitarbeit am Fuß des Diabetikers reicht dies nicht aus, es sind die Kenntnisse des Podologen erforderlich.

Das Behandlungsspektrum einer podologischen Praxis umfasst:
Unsere Patienten sind: