Oft werde ich gefragt: „Was ist eigentlich der
Unterschied zwischen einem/r Podologen/in und einem/r Fußpfleger/in?"
Daher denke, ich dass hier Bedarf an Aufklärung besteht.
Die Ausbildung zum Podologen/in wurde 2002 mit dem Podologengesetz
geregelt. Sie umfasst die 2jährige Ausbildung in Praxis und Theorie,
welche mit einem Staatsexamen abschließt. Der Beruf des/r Podologen/in
gehört zu den medizinischen Heilberufen und ist im Vorfeld des Arztes
angesiedelt.
Nur mit einer staatlichen Erlaubnisurkunde darf man sich so nennen!
Die praktische und theoretische Weiterbildung ist für den Podologen
überaus wichtig und gesetzlich vorgeschrieben. Als anerkannter
medizinischer Fachberuf sind Podologen Partner der Ärzte bei der
Behandlung von Fußproblemen. Fachkompetent ausgebildete Podologen
sollen z.B. bei der sachgerechten Versorgung des diabetischen Fußes
helfen. So wurde folgerichtig die podologische Behandlung am
diabetischen Fuß Kassenleistung, (d.h. Behandlung auf Rezept) und der
Podologe der Leistungserbringer.
Die Ausbildung zum Fußpfleger/in, die in der Regel zwischen 3 Tagen
und 6 Monaten schwankt, darf nur Fußpflege genannt werden. Sie umfasst
die Ausübung der pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden
Fuß und kann frei ausgeübt werden, d.h. sie ist erlaubnisfrei. Für die
kompetente Mitarbeit am Fuß des Diabetikers reicht dies nicht aus, es
sind die Kenntnisse des Podologen erforderlich.